RS OGH 1998/3/31 10ObS35/98i

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Veröffentlicht am 31.03.1998
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Norm

ASVG §234

Rechtssatz

Nur die in § 234 ASVG angeführten Zeiten sind als neutral zu werten;

es handelt sich dabei um eine taxative Aufzählung (SSV-NF 6/58;

SSV-NF 6/127). Zeiten vom Entzug einer Leistung bis zur neuen Antragstellung sind keine neutralen Zeiten; eine analoge Anwendung der Ausnahmebestimmung des § 234 ASVG ist auf diesen Fall nicht geboten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109687

Dokumentnummer

JJR_19980331_OGH0002_010OBS00035_98I0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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