RS OGH 1998/4/2 6Ob219/97t, 2Ob178/05y, 8Ob40/06z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.04.1998
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Norm

KSchG §1 Abs3
KSchG §8

Rechtssatz

Dem Verbraucher, der ein Gründungsgeschäft als zukünftiger Kaufmann abschließt, kommt der Schutz des Konsumentenschutzgesetzes zugute. Dies gilt für alle künftigen Unternehmer - wenn auch eingeschränkt auf natürliche Personen -, gleichgültig, ob die von ihnen abgeschlossenen Vorbereitungsgeschäfte wegen ihrer künftigen Kaufmannseigenschaft Handelsgeschäfte sind oder nicht.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 219/97t
    Entscheidungstext OGH 02.04.1998 6 Ob 219/97t
  • 2 Ob 178/05y
    Entscheidungstext OGH 20.10.2005 2 Ob 178/05y
    Auch; Beisatz: Der nachträgliche Wegfall der Verbrauchereigenschaft bewirkt nicht den Verlust des bei Vertragsabschluss erlangten Schutzes des § 14 Abs1 KSchG. (T1)
  • 8 Ob 40/06z
    Entscheidungstext OGH 30.03.2006 8 Ob 40/06z
    Auch; Beisatz: Auch Dauerschuldverhältnisse als Gründungsgeschäft sind als Geschäfte im Sinne des § 1 Abs 3 KSchG zu sehen, sohin sind auch Sachverhalte erfasst, die sich nach dem Vertragsabschluss (Gründungsgeschäft) ereignen, aber von dem Vertrag erfasst werden. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109642

Dokumentnummer

JJR_19980402_OGH0002_0060OB00219_97T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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