Norm
KSchG §1 Abs3Rechtssatz
Dem Verbraucher, der ein Gründungsgeschäft als zukünftiger Kaufmann abschließt, kommt der Schutz des Konsumentenschutzgesetzes zugute. Dies gilt für alle künftigen Unternehmer - wenn auch eingeschränkt auf natürliche Personen -, gleichgültig, ob die von ihnen abgeschlossenen Vorbereitungsgeschäfte wegen ihrer künftigen Kaufmannseigenschaft Handelsgeschäfte sind oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109642Dokumentnummer
JJR_19980402_OGH0002_0060OB00219_97T0000_001