Norm
ZPO §41Rechtssatz
Leistungen eines österreichischen Rechtsanwaltes für einen ausländischen Unternehmer unterliegen nicht der österreichischen Umsatzsteuer; diese kann daher im Rahmen des Kostenersatzes im Prozeß nicht zugesprochen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000237Dokumentnummer
JJR_19980402_OLG0009_00300R00002_98F0000_001