RS OGH 1998/4/4 Bsw25046/94

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Veröffentlicht am 04.04.1998
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Norm

MRK Art6 Abs1 II4
VwGG §34 Abs2

Rechtssatz

Das Recht auf Zugang zu einem Gericht wird nicht verletzt, wenn ein Rechtsmittel an den österreichischen VwGH nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages zurückgewiesen wird, weil die Eingabe der anwaltlich vertretenen Partei noch immer formelle Mängel aufweist.

Entscheidungstexte

  • Bsw 25046/94
    Entscheidungstext AUSL EKMR 04.04.1998 Bsw 25046/94
    Bem: Grof gegen Österreich (T1)
    Veröff: NL 1998,100

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1998:RS0121059

Im RIS seit

04.05.1998

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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