Norm
MRK Art6 Abs1 II4Rechtssatz
Das Recht auf Zugang zu einem Gericht wird nicht verletzt, wenn ein Rechtsmittel an den österreichischen VwGH nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages zurückgewiesen wird, weil die Eingabe der anwaltlich vertretenen Partei noch immer formelle Mängel aufweist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1998:RS0121059Im RIS seit
04.05.1998Zuletzt aktualisiert am
26.08.2015