Norm
EO §184 Abs1 Z3Rechtssatz
Wird der Zuschlag versagt, weil das Versteigerungsedikt an Stelle der (offenbar nicht prozeßfähigen) Partei einem noch nicht bestellten einstweiligen Sachwalter zugestellt wurde, ist es Sache des Erstgerichtes, andere im Exekutionsverfahren unwirksam gebliebene Zustellungen nachzuholen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110130Dokumentnummer
JJR_19980415_OGH0002_0030OB00037_98G0000_002