RS OGH 1998/4/15 3Ob37/98g, 3Ob37/98g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.1998
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Norm

AußStrG §238 Abs2
ZustG §7

Rechtssatz

Eine Zustellung an jemanden, der zum Zeitpunkt der Zustellung noch nicht einstweiliger Sachwalter der Partei war, wird nicht durch die spätere Bestellung zum einstweiligen Sachwalter geheilt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110129

Dokumentnummer

JJR_19980415_OGH0002_0030OB00037_98G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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