Norm
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art3Rechtssatz
Die Gefahr, dass die Kinder nicht nur Zeugen einer massiven Auseinandersetzung der Eltern werden könnten, sondern sich zudem als Anlass und Gegenstand der elterlichen Kontroversen erleben müssten, bringt die Kinder in eine nach Art 13 lit b unzumutbare Lage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109774Zuletzt aktualisiert am
30.09.2009