RS OGH 1998/4/15 12Ra68/98a

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Veröffentlicht am 15.04.1998
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Norm

EGV Maastricht Art48
AngG §23 Abs7
EGV Maastricht Art177

Rechtssatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird gemäß Art 177 EGV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art 48 EGV einer nationalen Regelung entgegen, nach der ein Arbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates ist, bei Beendigung seines Dienstverhältnisses nur deshalb keinen Abfertigungsanspruch hat, weil er dieses Dienstverhältnis durch Kündigung selbst aufgelöst hat, um in einem anderen Mitgliedstaat eine unselbständige Tätigkeit auszuüben?

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:1998:RL0000032

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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