Norm
MSchG §10 Abs1 Z2Rechtssatz
Dass sich die beiden Firmenschlagworte (Garant-Garanta) in ihrem Kern nur in diesem letzten hinzugefügten Buchstaben unterscheiden, macht sie deshalb allein noch nicht verwechselbar ähnlich, haben doch Endungen im allgemeinen erheblichen Auffälligkeitswert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109853Im RIS seit
21.05.1998Zuletzt aktualisiert am
14.11.2012