Norm
ABGB §828 ARechtssatz
Die Vereinbarung eines von der gesetzlichen Regel abweichenden Kostenverteilungsschlüssels ist eine Angelegenheit der Verfügung über die gemeinsame Sache, die gemäß § 828 ABGB in die unmittelbare Kompetenz der Teilhaber fällt und keinen Mehrheitsbeschluss zulässt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Entscheidung ergangen zu § 19 Abs 1 Z 2 WEG idF vor dem 3.WÄG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109840Im RIS seit
21.05.1998Zuletzt aktualisiert am
29.05.2019