Norm
ZPO §10Rechtssatz
Der Notgeschäftsführer gemäß § 15 a ZPO, der durch Verstoß gegen § 301 EO eine Drittschuldneräußerung unterläßt, kann in einem vom betreibenden Gläubiger daraufhin angestrengten Verfahren gegen die GesmbH, das nach Bekanntgabe der bereits erfolgten Auflösung das Arbeitsverhältnis zur verpflichteten Partei berechtigt auf Kostenersatz nach § 301 ABs. 3 EO eingeschränkt wird, keine Kosten nach § 10 ZPO gegen den Kläger geltend machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000248Dokumentnummer
JJR_19980421_OLG0009_0090RA00007_98K0000_001