RS OGH 1998/4/21 9Ra7/98k

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Veröffentlicht am 21.04.1998
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Norm

ZPO §10
EO §301

Rechtssatz

Der Notgeschäftsführer gemäß § 15 a ZPO, der durch Verstoß gegen § 301 EO eine Drittschuldneräußerung unterläßt, kann in einem vom betreibenden Gläubiger daraufhin angestrengten Verfahren gegen die GesmbH, das nach Bekanntgabe der bereits erfolgten Auflösung das Arbeitsverhältnis zur verpflichteten Partei berechtigt auf Kostenersatz nach § 301 ABs. 3 EO eingeschränkt wird, keine Kosten nach § 10 ZPO gegen den Kläger geltend machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000248

Dokumentnummer

JJR_19980421_OLG0009_0090RA00007_98K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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