Norm
ABGB §364c B1Rechtssatz
In analoger Ausdehnung des Kreises der begünstigten Personen gehören auch Stiefkinder zum Personenkreis des § 364c ABGB.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Zur Beendigung dieses Angehörigenverhältnisses zwischen Stiefeltern/Stiefkindern mit dem Ende der die Schwägerschaft vermittelnden Ehe siehe RS0124550.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109934Im RIS seit
21.05.1998Zuletzt aktualisiert am
11.01.2022