Norm
StGB §16 Abs1 ARechtssatz
Kein Rücktritt vom Versuch mangels Freiwilligkeit, wenn der Täter die Ausführung eines Bankraubversuches wegen vermehrten Kundenaufkommens und Herannahen einer Gendarmeriestreife aufgibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109973Im RIS seit
23.05.1998Zuletzt aktualisiert am
18.10.2021