Norm
AHG §1 CaRechtssatz
Die Unkenntnis von erst nach dem Zeitpunkt des zu beurteilenden Organhandelns ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidungen kann kein Verschulden des Organs des beklagten Rechtsträgers begründen. Bei Fehlen einer höchstgerichtlichen Rechtsprechung als Entscheidungshilfe kann unter gewissen Umständen ungeachtet der richterlichen Entscheidungsfreiheit jedoch ein unterlassenes Zurückgreifen auf die herrschende und wohlbegründete Lehre amtshaftungsbegründend sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110185Im RIS seit
28.05.1998Zuletzt aktualisiert am
05.03.2013