RS OGH 1998/4/28 1Ob103/98y

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Veröffentlicht am 28.04.1998
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Norm

AußStrG §9 A2

Rechtssatz

Die Rekurslegitimation des Rechtsmittelwerbers als Voraussetzung einer meritorischen Überprüfung der im Verfahren erster Instanz gefällten Sachentscheidung kann auch nicht dadurch entstehen, daß dessen Antrag (hier: auf Obsorgezuteilung) nicht zurückgewiesen, sondern nach Durchführung eines Beweisverfahrens abgewiesen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109993

Dokumentnummer

JJR_19980428_OGH0002_0010OB00103_98Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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