Norm
TirPGG aF §3 Abs1Rechtssatz
§ 3 Abs 7 TirPGG normiert eine Einschränkung des nach § 3 Abs 1 TirPGG grundsätzlich bestehenden Anspruches auf Pflegegeld. Auch bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen des Abs 1 leg cit hat eine Person dann, wenn die Kriterien des Abs 7 leg cit erfüllt sind, keinen Anspruch auf die Leistung, wobei die Tatbestandselemente des Leistungsausschlusses auf in der Vergangenheit (vor der Antragstellung) liegende Sachverhalte abstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110117Dokumentnummer
JJR_19980428_OGH0002_010OBS00092_98X0000_001