RS OGH 1998/4/28 1Ob119/98a, 2Ob228/99i, 8Ob131/01z, 7Ob234/02s, 1Ob170/06s, 1Ob216/08h, 10Ob2/10g,

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Veröffentlicht am 28.04.1998
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Norm

ZPO §520 Abs1 E1
JN §24

Rechtssatz

Der Rekurs gegen einen Beschluss, mit dem einem Ablehnungsantrag nicht stattgegeben wurde, ist immer bei dem Gericht einzubringen, das in der Ablehnungssache erkannte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109787

Im RIS seit

28.05.1998

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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