Norm
AZG §10 Abs1 Z2Rechtssatz
Zeitausgleich stellt nicht bloß das Synonym für eine "entgeltsneutrale Ruhezeit" dar, sondern ist vielmehr eine bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109976Im RIS seit
29.05.1998Zuletzt aktualisiert am
06.11.2020