RS OGH 1998/4/29 9ObA77/98h, 10ObS85/20b

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Veröffentlicht am 29.04.1998
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Norm

AZG §10 Abs1 Z2

Rechtssatz

Zeitausgleich stellt nicht bloß das Synonym für eine "entgeltsneutrale Ruhezeit" dar, sondern ist vielmehr eine bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109976

Im RIS seit

29.05.1998

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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