Norm
IESG §1 Abs2 Z1Rechtssatz
Gesichert sind Entgeltansprüche innerhalb einer Kündigungsfrist ebenso wie der Anspruch auf Kündigungsentschädigung, die von dem auch für das IESG maßgeblichen sozialversicherungsrechtlichen Entgeltbegriff umfaßt wird. Nicht gesichert ist hingegen eine freiwillige Abgangsentschädigung im Sinne des § 49 Abs 3 Z 7 ASVG, die aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt wird, wobei beispielsweise Abfertigungen und Übergangsgelder erwähnt werden. Abfertigung beziehungsweise Übergangsgelder setzen nämlich jeweils die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110252Im RIS seit
30.05.1998Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011