RS OGH 1998/5/5 7Ob327/97g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.05.1998
beobachten
merken

Norm

SVS §1

Rechtssatz

Der versicherungsnehmende Spediteur hat ein rechtliches Interesse daran, daß der Versicherer unter Bejahung des bestehenden Versicherungsverhältnisses im vorliegenden Schadensfall dem Versicherten Deckung in dem Sinn gewährt, daß der Spediteur von der Haftung gegenüber seinem Auftraggeber befreit, beziehungsweise nicht zu einem Regreß herangezogen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110482

Dokumentnummer

JJR_19980505_OGH0002_0070OB00327_97G0000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten