Norm
ASVG §175 Abs1Rechtssatz
Nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten liegen vor, wenn der Betrieb im Sinne des Gewerberechts nicht gewerbsmäßig geführt wird und der Unternehmer ihn nicht auf längere Zeit gesichert angelegt hat.
Veröff: SGb 1999,193
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1998:RS0111653Im RIS seit
04.06.1998Zuletzt aktualisiert am
20.02.2014