Norm
ZPO §595 Abs1 Z6 idF vor SchiedsRÄG 2006Rechtssatz
Steuerrechtliche und abgabenrechtliche Normen regeln nicht nur das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien allein, sondern dienen auch dem Schutze öffentlicher Interessen; sie sind daher zwingendes Recht im Sinne des § 595 Abs 1 Z 6 ZPO. Hat demnach der Schiedsspruch die durch den Beitritt Österreichs zur EU erfolgte Rechtsänderung in der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verzugszinsen nicht beachtet, verstößt er insoweit gegen zwingende Rechtsvorschriften.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110124Im RIS seit
04.06.1998Zuletzt aktualisiert am
17.01.2022