RS OGH 1998/5/5 7Ob327/97g, 7Ob248/02z, 7Ob279/03k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.05.1998
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Norm

SVS §1

Rechtssatz

Die Speditionsversicherung ist eine Schadensversicherung, weil sie die Schäden des Auftraggebers des Spediteurs oder des sonstigen Interesseträgers ersetzt. Im übrigen ist sie eine Haftpflichtversicherung eigener Art.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110479

Dokumentnummer

JJR_19980505_OGH0002_0070OB00327_97G0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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