RS OGH 1998/5/5 7Ob327/97g

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Veröffentlicht am 05.05.1998
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Norm

SVS §1

Rechtssatz

Soweit die Speditionsversicherung Elemente einer Haftpflichtversicherung enthält, ist der Speditionsversicherer nicht nur verpflichtet, die fälschlicherweise direkt gegen den Spediteur gerichteten, jedoch möglicherweise gerechtfertigten Ansprüche des Versicherten zu befriedigen, sondern muß er auch dem Versicherungsnehmer Rechtsschutz von zu Unrecht diesem gegenüber erhobenen Ansprüchen des Versicherten gewähren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110483

Dokumentnummer

JJR_19980505_OGH0002_0070OB00327_97G0000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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