Norm
SVS §1Rechtssatz
Soweit die Speditionsversicherung Elemente einer Haftpflichtversicherung enthält, ist der Speditionsversicherer nicht nur verpflichtet, die fälschlicherweise direkt gegen den Spediteur gerichteten, jedoch möglicherweise gerechtfertigten Ansprüche des Versicherten zu befriedigen, sondern muß er auch dem Versicherungsnehmer Rechtsschutz von zu Unrecht diesem gegenüber erhobenen Ansprüchen des Versicherten gewähren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110483Dokumentnummer
JJR_19980505_OGH0002_0070OB00327_97G0000_007