Norm
ZPO §595 Abs1 Z6 idF vor SchiedsRÄG 2006Rechtssatz
Inländische Schiedssprüche können, wie sich aus dem Gesetzeswortlaut ergibt ("zwingende Rechtsvorschriften ..., deren Anwendung ..."), nicht wegen jeden Verstoßes gegen zwingendes Recht angefochten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110126Im RIS seit
04.06.1998Zuletzt aktualisiert am
17.01.2022