Norm
StGB §146 ERechtssatz
Die Unterdrückung einer Kreditkarte stellt keine unvermeidbare Begleiterscheinung ihrer betrügerischen oder tückischen Verwertung dar, sodaß es für die Annahme einer bloßen Begleittat an der erforderlichen Typizität des Zusammentreffens mangelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109966Dokumentnummer
JJR_19980506_OGH0002_0130OS00055_9800000_001