RS OGH 1998/5/6 13Os55/98

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Veröffentlicht am 06.05.1998
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Norm

StGB §146 E
StGB §146 F
StGB §146 G
StGB §229

Rechtssatz

Die Unterdrückung einer Kreditkarte stellt keine unvermeidbare Begleiterscheinung ihrer betrügerischen oder tückischen Verwertung dar, sodaß es für die Annahme einer bloßen Begleittat an der erforderlichen Typizität des Zusammentreffens mangelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109966

Dokumentnummer

JJR_19980506_OGH0002_0130OS00055_9800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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