Norm
EO §87Rechtssatz
Bei einer bloßen Teilbesicherung durch ein Pfandrecht sind Zahlungen des Hauptschuldners (oder wie hier Erlöse aus Zwangsvollstreckungen gegen ihn) zunächst auf den unbesicherten Teil der Gesamtforderung anzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110059Im RIS seit
05.06.1998Zuletzt aktualisiert am
01.09.2010