RS OGH 1998/5/6 3Ob109/98w, 3Ob103/10h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.05.1998
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Norm

EO §87
ABGB §447
ABGB §1416

Rechtssatz

Bei einer bloßen Teilbesicherung durch ein Pfandrecht sind Zahlungen des Hauptschuldners (oder wie hier Erlöse aus Zwangsvollstreckungen gegen ihn) zunächst auf den unbesicherten Teil der Gesamtforderung anzurechnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110059

Im RIS seit

05.06.1998

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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