Norm
ABGB §140 BdRechtssatz
Abzüge aufgrund einer Pfändung sind nicht anders zu behandeln als die einen Unterhaltspflichtigen treffenden Schulden. Der Umstand der Pfändung ist daher grundsätzlich bei der Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110022Dokumentnummer
JJR_19980519_OGH0002_0010OB00130_98V0000_001