RS OGH 1998/5/19 1Ob130/98v, 7Ob299/01y, 1Ob35/07i

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Veröffentlicht am 19.05.1998
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Norm

ABGB §140 Bd

Rechtssatz

Abzüge aufgrund einer Pfändung sind nicht anders zu behandeln als die einen Unterhaltspflichtigen treffenden Schulden. Der Umstand der Pfändung ist daher grundsätzlich bei der Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110022

Dokumentnummer

JJR_19980519_OGH0002_0010OB00130_98V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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