Norm
EO §36 AcRechtssatz
Haften zwei Verpflichtete solidarisch für die Bezahlung einer Geldschuld, sind sie als Kläger in einer auf Exekutionsstundung gestützten Klage nach § 36 EO nicht notwendige Streitgenossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110123Im RIS seit
26.06.1998Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016