Norm
EO §396Rechtssatz
Eine infolge Ablaufs der Frist unzulässige Invollzugsetzung der einstweiligen Verfügung ist mittels Rekurses anfechtbar, zumal diese Zustellverfügung weitreichende Rechtswirkungen auslöst - die einstweilige Verfügung wird gegenüber dem Gegner der gefährdeten Partei und dem Drittschuldner wirksam und verbindlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110078Dokumentnummer
JJR_19980608_OGH0002_0080OB00392_97Y0000_001