RS OGH 1998/6/8 8Ob2185/96y, 3Ob213/98i, 4Ob329/98f, 6Ob1/99m, 3Ob183/99d, 1Ob6/01s, 10ObS214/02x, 7

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.1998
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Norm

AußStrG §247
ZPO §6a
ZPO §529 Abs1 Z2 C2a

Rechtssatz

Die Zuweisung von Angelegenheiten an den Sachwalter und damit die entsprechende Einschränkung der Geschäftsfähigkeit des Behinderten wirkt nur rechtsgestaltend für die Zukunft. Eine im Verfahren über eine Nichtigkeitsklage hingegen geforderte Beurteilung der Prozessfähigkeit des Behinderten für die Vergangenheit durch das Pflegschaftsgericht verstieße gegen Art 6 MRK, weil durch eine allfällige Nichtigerklärung des Verfahrens in die Rechte des Prozessgegners eingegriffen würde und diesem im Verfahren nach den §§ 236 ff AußStrG keine Parteistellung zukommt. Es ist daher vom Prozessgericht zu prüfen, ob die betroffene Partei damals die Tragweite des konkreten Rechtsstreites und der von ihr gesetzten Rechtshandlungen erkennen konnte.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 2185/96y
    Entscheidungstext OGH 08.06.1998 8 Ob 2185/96y
    Veröff: SZ 71/97
  • 3 Ob 213/98i
    Entscheidungstext OGH 16.09.1998 3 Ob 213/98i
    nur: Es ist daher vom Prozeßgericht zu prüfen, ob die betroffene Partei (- vor dem Wirksamwerden der Bestellung eines Sachwalters prozessfähig war, d.h. -) die Tragweite des konkreten Rechtsstreites und der von ihr gesetzten Rechtshandlungen erkennen konnte. (T1)
    Beisatz: Hier: Zwangsversteigerungsverfahren. (T2)
  • 4 Ob 329/98f
    Entscheidungstext OGH 15.12.1998 4 Ob 329/98f
    Auch; nur: Die Zuweisung von Angelegenheiten an den Sachwalter und damit die entsprechende Einschränkung der Geschäftsfähigkeit des Behinderten wirkt nur rechtsgestaltend für die Zukunft. Eine im Verfahren über eine Nichtigkeitsklage hingegen geforderte Beurteilung der Prozessfähigkeit des Behinderten für die Vergangenheit durch das Pflegschaftsgericht verstieße gegen Art 6 MRK, weil durch eine allfällige Nichtigerklärung des Verfahrens in die Rechte des Prozessgegners eingegriffen würde und diesem im Verfahren nach den §§ 236 ff AußStrG keine Parteistellung zukommt. (T3)
  • 6 Ob 1/99m
    Entscheidungstext OGH 28.05.1999 6 Ob 1/99m
    Vgl auch; nur T1
  • 3 Ob 183/99d
    Entscheidungstext OGH 25.08.1999 3 Ob 183/99d
    Vgl auch; nur T1; Beis wie T2
  • 1 Ob 6/01s
    Entscheidungstext OGH 18.12.2001 1 Ob 6/01s
    Verstärkter Senat; Auch; Beisatz: Die Bindung an die Feststellung der Prozessunfähigkeit im Sachwalterbestellungsbeschluss besteht nur für die Zukunft, also für die Zeit ab Wirksamkeit der Bestellung des Sachwalters. Für den vor diesem Zeitpunkt liegenden Zeitraum hat das Prozessgericht selbständig zu prüfen, ob eine Partei prozessfähig ist. (T4)
    Veröff: SZ 74/200
  • 10 ObS 214/02x
    Entscheidungstext OGH 27.08.2002 10 ObS 214/02x
    Vgl; Beis wie T4; Beisatz: Sofern dies für das Verfahren von Bedeutung ist. (T5)
  • 7 Ob 252/02p
    Entscheidungstext OGH 13.11.2002 7 Ob 252/02p
    Vgl auch; Beis wie T4; Beisatz: Eine Bindung des Prozessgerichtes besteht auch dann nicht, wenn das Pflegschaftsgericht im Rahmen eines Verfahrens über die Genehmigung eines Prozessvergleiches (§§ 154 Abs 3, 282 ABGB) die Prozesschancen und im Zuge dessen die Prozessfähigkeit des Betroffenen vor der Sachwalterbestellung prüft. (T6)
  • 3 Ob 308/00s
    Entscheidungstext OGH 29.01.2003 3 Ob 308/00s
    Vgl auch; Beis wie T4
  • 3 Ob 84/06h
    Entscheidungstext OGH 26.07.2006 3 Ob 84/06h
    Auch; Beis wie T2; Beis wie T4
  • 9 Ob 49/08h
    Entscheidungstext OGH 09.07.2008 9 Ob 49/08h
    Auch; Beis wie T4
  • 10 Ob 64/11a
    Entscheidungstext OGH 04.10.2011 10 Ob 64/11a
    Auch
  • 3 Ob 4/12b
    Entscheidungstext OGH 22.02.2012 3 Ob 4/12b
    Vgl; nur: Die Zuweisung von Angelegenheiten an den Sachwalter und damit die entsprechende Einschränkung der Geschäftsfähigkeit des Behinderten wirkt nur rechtsgestaltend für die Zukunft. (T7)
    Beis ähnlich wie T4
  • 9 Ob 4/12x
    Entscheidungstext OGH 22.08.2012 9 Ob 4/12x
    Vgl auch; Beis ähnlich wie T4
  • 10 ObS 11/13k
    Entscheidungstext OGH 26.02.2013 10 ObS 11/13k
    Vgl auch; Beis wie T4
  • 6 Ob 147/14g
    Entscheidungstext OGH 17.09.2014 6 Ob 147/14g
    Auch; Beisatz: Eine bindende Entscheidung über die Beachtlichkeit einer Patientenverfügung kommt im Sachwalterbestellungsverfahren nicht in Betracht., da der Außerstreitrichter nach nunmehr ständiger Rechtsprechung entgegen der von Gitschthaler (JBl 1997, 183 [Entscheidungsanmerkung]) und noch von 9 Ob 82/97t vertretenen Auffassung nicht festzustellen hat, in welchem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt die (Verfahrens-)Unfähigkeit eingetreten ist. (T8)
  • 1 Ob 84/15g
    Entscheidungstext OGH 21.05.2015 1 Ob 84/15g
    Auch
  • 1 Ob 66/18i
    Entscheidungstext OGH 29.05.2018 1 Ob 66/18i
    nur T7; Beis wie T4; Beisatz: Gleiches gilt für die Geschäftsfähigkeit. (T9)
    Beisatz: Erfolgte die Sachwalterbestellung erst zu einem späteren Zeitpunkt als der Abschluss des auf seine Gültigkeit zu prüfenden Rechtsgeschäfts, ist eine Prüfung der maßgeblichen Tatsachen daher auch dann nicht entbehrlich, wenn ein im Bestellungsverfahren eingeholtes Gutachten bereits vor dem Vertragsabschluss erstattet wurde (vgl auch 7 Ob 252/02p; 1 Ob 84/15g). (T10)
  • 3 Ob 166/17h
    Entscheidungstext OGH 21.02.2018 3 Ob 166/17h
    Auch; Beis wie T4
  • 2 Ob 132/17a
    Entscheidungstext OGH 27.07.2017 2 Ob 132/17a
    Beisatz: Nunmehr §§ 117 ff AußStrG 2005. (T11)
    Beis: Dies gilt auch dann, wenn in anderen Fällen entscheidungsnotwendig zu klären ist, ob der Betroffene vor dem Sachwalterbestellungsbeschluss geschäftsfähig (bzw prozessfähig) war. (T12)
    Beisatz: Es muss daher – unter Gewährung des rechtlichen Gehörs an den Prozessgegner – erhoben werden, ob und gegebenenfalls ab wann psychische Krankheiten oder geistige Behinderungen vorlagen, die rechtlich Prozessunfähigkeit bewirkten. (T13)
  • 1 Ob 230/20k
    Entscheidungstext OGH 28.01.2021 1 Ob 230/20k
    Vgl; Beis wie T4
  • 6 Ob 126/20b
    Entscheidungstext OGH 25.11.2020 6 Ob 126/20b
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110082

Im RIS seit

08.07.1998

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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