Norm
WGG §15bRechtssatz
Die Parteistellung des Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten in einem Verfahren zur Festsetzung des Übergabepreises nach § 22 Abs 1 Z 2a WGG ergibt sich schon allein aus der Möglichkeit des Erwerbs von Wohnungseigentum unter den besonderen Bedingungen des § 15b Abs 3 bis 7 WGG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110132Dokumentnummer
JJR_19980609_OGH0002_0050OB00149_98T0000_002