Norm
ArbVG §105 Abs3 Z2Rechtssatz
Der Arbeitgeber hat alle Umstände zu behaupten und zu beweisen, die für die Annahme des Ausnahmetatbestandes "betrieblicher Erfordernisse" der Kündigung wesentlich sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110154Im RIS seit
10.07.1998Zuletzt aktualisiert am
25.07.2022