Norm
MRK Art6 Abs1 II5a3Rechtssatz
Es ist demnach mit einem fair geführten Verfahren unvereinbar, wenn der Empfänger, wie im vorliegenden Fall, verfahrenseinleitende Schriftstücke unmittelbar durch die Post zugestellt erhält, die nicht in seiner Sprache abgefaßt und auch nicht übersetzt sind. Eine solche Zustellung ist unwirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110261Im RIS seit
16.07.1998Zuletzt aktualisiert am
06.11.2018