RS OGH 1998/6/17 13Os68/98

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.06.1998
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Norm

StPO §149a

Rechtssatz

Der Begriff der Fernmeldeanlage umfaßt sowohl die bei Übertragung im Funkweg die Signale umsetzenden Sendestationen als auch die zur Aussendung oder zum Empfang von Nachrichten dienenden Endgeräte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110135

Dokumentnummer

JJR_19980617_OGH0002_0130OS00068_9800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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