Norm
EO §74 Abs1. EO §294aRechtssatz
Werden in einem Antrag nach § 294a EO Kosten einer Geburtsdatenanfrage begehrt, sind Behauptungen zur Notwendigkeit der Kosten nicht erforderlich, da davon ausgegangen werden kann, daß dem betreibenden Gläubiger das Geburtsdatum des Verpflichteten in der Regel nicht bekannt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00458:1998:RLI0000011Dokumentnummer
JJR_19980617_LG00458_01100R00228_98W0000_001