RS OGH 1998/6/23 5Ob163/98a

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Veröffentlicht am 23.06.1998
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Norm

WGG §15b

Rechtssatz

Der allfälligen Unmöglichkeit der Übernahme bestimmter Darlehensverpflichtungen seitens der Mieter kann durch ein Angebot der Bauvereinigung ausgewichen werden, das die Mieter im Ergebnis besser stellt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110505

Dokumentnummer

JJR_19980623_OGH0002_0050OB00163_98A0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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