RS OGH 1998/6/23 5Ob96/98y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.06.1998
beobachten
merken

Norm

MRG §8 Abs3

Rechtssatz

Die Anwesenheit des Mieters oder einer anderen Person in seinem Auftrag bloß zur Gewährung des Zutrittes, bewirkt keine wesentliche Beeinträchtigung des Mietrechtes und damit auch nicht den Ersatzanspruch gemäß § 8 Abs 3 MRG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110508

Dokumentnummer

JJR_19980623_OGH0002_0050OB00096_98Y0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten