RS OGH 1998/6/23 5Ob106/98v, 5Ob198/17d

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Veröffentlicht am 23.06.1998
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Norm

MRG §27 Abs1 Z1

Rechtssatz

§ 27 Abs 1 Z 1 MRG erfaßt im Verhältnis zum scheidenden Mieter nur solche Ablösezahlungen, die zu einer unzulässigen Vermögensvermehrung des weichenden Mieters führen, weil ihnen keine gleichwertige Leistung von seiner Seite gegenübersteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110516

Im RIS seit

23.07.1998

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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