Norm
ASVG §175Rechtssatz
Die Prüfung beim Versicherungsfall des Arbeitsunfalles hat in drei Schritten vor sich zu gehen: 1. lag ein Unfall mit Personenschaden vor, 2. war zumindest eine Ursache des Unfalls auf die versicherte Erwerbstätigkeit zurückzuführen und 3. gab es Gründe, die dennoch eine Zurechnung des Schadens an die Unfallversicherung ausschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110321Dokumentnummer
JJR_19980623_OGH0002_010OBS00224_98H0000_002