RS OGH 1998/6/23 10ObS224/98h

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Veröffentlicht am 23.06.1998
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Norm

ASVG §175

Rechtssatz

Die Prüfung beim Versicherungsfall des Arbeitsunfalles hat in drei Schritten vor sich zu gehen: 1. lag ein Unfall mit Personenschaden vor, 2. war zumindest eine Ursache des Unfalls auf die versicherte Erwerbstätigkeit zurückzuführen und 3. gab es Gründe, die dennoch eine Zurechnung des Schadens an die Unfallversicherung ausschlossen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110321

Dokumentnummer

JJR_19980623_OGH0002_010OBS00224_98H0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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