RS OGH 1998/6/25 2Ob159/98s, 7Ob144/05k, 1Ob47/08f, 9Ob29/08t, 5Ob253/11h, 8Ob38/14t, 6Ob85/15s, 4Ob

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Veröffentlicht am 25.06.1998
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Norm

AußStrG 2005 §61
AußStrG 2005 §64
ZPO §499 Abs2
ZPO §511 Abs1

Rechtssatz

Die Bindung an eine in einem Aufhebungsbeschluss eines Rechtsmittelgerichts ausgeführte Rechtsansicht besteht nur insoweit, als diese Ausführungen für die Aufhebung maßgebend waren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110248

Im RIS seit

25.07.1998

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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