RS OGH 1998/6/25 8Ob364/97f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1998
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Norm

ABGB §1392 A
ABGB §1393 A
ZPO §1 Ac
IPRG §36
IPRG §45

Rechtssatz

Eine gewillkürte Prozeßstandschaft (dazu 3 Ob 522/93, SZ 68/36) ist vor österreichischen Gerichten weder dann zulässig, wenn die Zession mit nachträglicher Einziehungsermächtigung zwischen Personen stattfindet, die beide einem Rechtsbereich angehören, in dem eine derartige Prozeßstandschaft für zulässig angesehen wird, noch dann, wenn kollisionsrechtlich auf eine solche Rechtsordnung verwiesen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110271

Dokumentnummer

JJR_19980625_OGH0002_0080OB00364_97F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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