Norm
ZPO §235 A1Rechtssatz
Mit der Zulassung einer Klageänderung durch das Berufungsgericht wird schlüssig auch die sachliche Zuständigkeit des Prozessgerichtes bejaht, was gemäß § 45 JN unanfechtbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110264Im RIS seit
25.07.1998Zuletzt aktualisiert am
05.04.2019