RS OGH 1998/6/25 6Ob67/98s, 6Ob79/99g, 8Ob79/08p, 4Ob177/10y, 2Ob187/13h, 4Ob17/19g

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Veröffentlicht am 25.06.1998
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Norm

ZPO §235 A1
JN §45

Rechtssatz

Mit der Zulassung einer Klageänderung durch das Berufungsgericht wird schlüssig auch die sachliche Zuständigkeit des Prozessgerichtes bejaht, was gemäß § 45 JN unanfechtbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110264

Im RIS seit

25.07.1998

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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