Norm
StPO §281 Abs1 Z3Rechtssatz
Die Frage, ob in Abwesenheit des Angeklagten eine vollkommen beruhigende Aufklärung des Sachverhaltes zu erwarten sei, ist vollständig dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtes überlassen und damit einer Anfechtung mit Nichtigkeitsbeschwerde nicht zugänglich (WK-StPO § 427 Rz 13).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110385Dokumentnummer
JJR_19980630_OGH0002_0140OS00090_9800000_001