Norm
WEG 1975 §13c Abs1Rechtssatz
Zur "Wohnungseigentümergemeinschaft" gehören nicht nur die Wohnungseigentümer, sondern auch alle sonstigen Miteigentümer, also auch die sogenannten schlichten Miteigentümer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110530Im RIS seit
06.08.1998Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022