Norm
MRG §1 Abs1Rechtssatz
Der Begriff der "Geschäftsräumlichkeit in § 1 Abs 1 MRG ist weit zu verstehen, wie nicht zuletzt die darin enthaltene, bloß beispielhafte Aufzählung zeigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110398Im RIS seit
08.08.1998Zuletzt aktualisiert am
31.05.2021