RS OGH 1998/7/13 7Ob42/98x

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Veröffentlicht am 13.07.1998
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Norm

DHG §3
VersVG §67

Rechtssatz

Zur Frage des Regreßanspruches des Kaskoversicherers des Leasinggebers gegen einen Dienstnehmer des Leasingnehmers. Handelt es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch des Dienstgebers gegen seinen Dienstnehmer (der im Weg der Legalzession auf den Kaskoversicherer übergegangen ist), sondern um einen Schadenersatzanspruch eines außenstehenden Dritten, sind Ansprüche dritter Personen, die der Versicherer befriedigen mußte, nicht nach dem DHG zu beurteilen. Der Dienstnehmer ist insoweit auf die Vergütung gegen seinen Dienstgeber im Sinn des § 3 DHG zu verweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110852

Dokumentnummer

JJR_19980713_OGH0002_0070OB00042_98X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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