Norm
KSchG §3 Abs3 Z1Rechtssatz
Betrachtet ein Verbraucher aus Neugierde und von sich aus die in einer Hotelhalle ausgestellten Mäntel näher, wird er aus eigenem Antrieb aktiv tätig, auch wenn dort der Unternehmer als erster das Wort an ihn gerichtet und damit das zum Verkauf führende Gespräch eingeleitet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110316Im RIS seit
13.08.1998Zuletzt aktualisiert am
19.07.2022