Norm
Geo §261Rechtssatz
Rückzahlungsanordnungen sind ihrem Inhalt nach lediglich Zahlungsanweisungen iS der §§ 261 Abs 2, 263 Z 5 Geo, Voraussetzung für die zu erlassende Zahlungsanweisung wäre ein Gebührenbeschluß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000067Im RIS seit
11.11.2010Zuletzt aktualisiert am
14.12.2010