Norm
GRBG §4 Abs1Rechtssatz
Bei einem durch einen Verteidiger vertretenen Beschuldigten (Angeklagten) beginnt die 14-tägige Frist für die Grundrechtsbeschwerde nicht schon mit der Zustellung an den Beschuldigten selbst, sondern erst mit jener an den Verteidiger.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110492Im RIS seit
27.08.1998Zuletzt aktualisiert am
14.02.2022